Schlanke Satzung am Dienstag 20.06.

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Was ist eine schlanke Satzung

Bei der Vereinssatzung handelt es sich um die „Verfassung“ des Vereins. Dort wird die Organisation des Vereins geregelt. Eine Satzung muss von Zeit zu Zeit überarbeitet und modernisiert werden. Entscheidend ist dabei, dass die Satzung übersichtlich gestaltet wird. Das heißt einerseits, dass sie nicht zu umfangreich geraten sollte. Andererseits muss die Satzung aber alle wesentlichen Bestimmungen enthalten. Es macht keinen Sinn, sich über eine kurze Satzung zu freuen, in der aber für den Verein wichtige Bestimmungen fehlen. Eine Satzung ist nur dann sinnvoll erarbeitet, wenn sie die Vereinsarbeit erleichtert. Ob aber eine Satzung die Vereinsarbeit wirklich erleichtert, entscheidet sich im Regelfall an einigen kritischen Punkten. Beispielsweise müssen die Rechte und Pflichten minderjähriger Mitglieder und ihrer Eltern klar geregelt werden. Zur Mitgliederversammlung sollte möglichst eine einfache Form der Einladung gewählt werden (z. B. per E-Mail). Auch die weitere Regelung des Ablaufs der Mitgliederversammlung muss einfach und zweckmäßig sein, ebenso wie die Gestaltung der Vorstandsarbeit. Weiter ist zu überlegen, ob eine virtuelle Form der Mitgliederversammlung oder der Vorstandssitzung nützlich sein kann. Deren Zulässigkeit setzt eine ganze Reihe von Regelungen voraus. In diesem Seminar befassen wir uns mit typischen störanfälligen Fallgestaltungen und erarbeiten klare Bestimmungen, die dem Vereinsvorstand gerade bei brenzligen Fragestellungen ein rechtssicheres Vorgehen ermöglichen.

Referent ist RA Dr. Frank Weller, Fachanwalt für das Ehrenamt.

Das Seminar findet um 18.00 Uhr  im Erika-Pitzer-Begegnungszentrum statt. Verbindliche Anmeldung  bis 16.06. möglich an:                                    fwz@fwz-badnauheim.de oder tel. 06032/920359

 

 

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