Info-Material

Es gibt so viel zu lernen, möchte man als gemeinnützige Organisation erfolgreich tätig sein. Sei es zu Themen wie der Freiwilligen-Koordination, der Fördermittel-Beschaffung, Recht & Steuern oder der Öffentlichkeitsarbeit. Stets muss man auf dem Laufenden bleiben, was sowohl inhaltliche Themen als auch Vorkommnisse in der eigenen Stadt angeht.

Und um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, haben wir hier Informationen und Links gebündelt, die einmal wir zur Verfügung stellen und welche, die wir im Netz gefunden und als hilfreich befunden haben.

Und zu guter Letzt natürlich auch unseren Newsletter:

Newsletter

Als Freiwilligenzentrum veröffentlichen wir Informationen sowie Tipps und Tricks rund ums Ehrenamt, die Vereinsarbeit und wichtige Veranstaltungen und Events in Bad Nauheim. Das tun wir nicht nur auf unserer Webseite sondern auch in einem quartalsweise erscheinenden Newsletter.

Also, wollen Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter!

Wichtige Informationen & Dienste, die wir zur Verfügung stellen:

Als Freiwilligenzentrum kümmern wir uns um die Ausstellung der Ehrenamts-Card für Engagierte.

Eine Ehrenamts-Card ist eine Auszeichnung für Menschen, die sich besonders ehrenamtlich engagieren. Als Besitzer der Ehrenamts-Card können Vergünstigungen im Kultur-, Sport- und Veranstaltungsbereich erhalten werden. Eine Liste mit allen möglichen Vergünstigungen finden Sie hier.

Voraussetzung für die Ehrenamts-Card sind:

  • mehr als 5 Std. pro Woche ehrenamtliche Tätigkeit
  • die Tätigkeit ist unentgeltlich und uneigennützig
  • sie findet mindestens seit 3 Jahren für das Gemeinwohl statt

Um die Ehrenamts-Card zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Den Antrag können Sie hier downloaden:

Sie können die Anträge von Ihren Ehrenamtlichen einsammeln und uns diese ausgefüllt zukommen lassen.

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung der hessischen Freiwilligen abgeschlossen. Diese Versicherungen gelten subsidiär, bereits vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind also vorrangig. So kann beispielsweise über Berufsgenossenschaften eine gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Weiterhin genießen durch eine im Jahr 2011 erfolgte Satzungsänderung der Unfallkasse Hessen nun auch Personen bei Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die zuvor davon ausgeschlossen waren.

Informiere dich bei folgenden Stellen darüber, welcher Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für dich zuständig ist:

  •    Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-online.de
  •    Tätigkeiten in Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz: Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de,    Ehrenamtstelefon: 040-51461970
  •    Tätigkeiten für Kommune bzw. Land und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ohne vorrangige gesetzliche Unfallversicherung: Unfallkasse Hessen, www.ukh.de, Telefon 069-29972440

Bei den Rahmenverträgen des Landes ist keine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.

Quelle: www.gemeinsam-aktiv.de

Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung der hessischen Freiwilligen abgeschlossen. Diese Versicherungen gelten subsidiär, bereits vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind also vorrangig. So kann beispielsweise über Berufsgenossenschaften eine gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Weiterhin genießen durch eine im Jahr 2011 erfolgte Satzungsänderung der Unfallkasse Hessen nun auch Personen bei Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die zuvor davon ausgeschlossen waren.

Informiere dich bei folgenden Stellen darüber, welcher Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für dich zuständig ist:

  •    Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-online.de
  •    Tätigkeiten in Bereichen Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz: Verwaltungsberufsgenossenschaft, www.vbg.de,    Ehrenamtstelefon: 040-51461970
  •    Tätigkeiten für Kommune bzw. Land und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ohne vorrangige gesetzliche Unfallversicherung: Unfallkasse Hessen, www.ukh.de, Telefon 069-29972440

Bei den Rahmenverträgen des Landes ist keine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.

Quelle: www.gemeinsam-aktiv.de

Informationen aus dem Netz:

Online gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die kostenlose Workshops, Webseminare und Aufzeichnungen für gemeinnützige Organisationen und Ehrenamtliche anbieten. Hier finden Sie einige davon:

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