16.03./23.03. Ist unsere Satzung noch zeitgemäß?

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Inhalt einer Vereinssatzung
Online-Seminar Di 16.03./ Fortsetzung Di 23.03. 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Um den Verein im Vereinsregister eintragen zu können, muss die Satzung zwingend einige Punkte enthalten (§ 57 BGB): dies sind
Zweck, Name, Sitz des Vereins und der Hinweis, dass der Verein eingetragen werden soll.
In der Vereinssatzung muss der Vereinszweck stehen. Wenn der Verein gemeinnützig ist und seinen Vereinszweck nicht mehr verfolgen kann, verliert er seine Gemeinnützigkeit. Auch der nicht eingetragene Verein braucht jedoch eine Satzung.
Ergänzend sollte die Vereinssatzung Bestimmungen enthalten über

  • die Bildung des Vereinsvorstands
  • Mitgliedsbeiträge
  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
  • Bildung des Vorstands und Vertretung gem. § 26 BGB
  • die Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
  • die Form und Frist der Einberufung
  • die Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • die Vergütung des Vorstands.
    Satzungen sollten von Zeit zu Zeit überarbeitet und an aktuelle rechtliche Regelungen angepasst werden.

Referentin: Sandra Oechler    Steuerberaterin
Das Seminar ist für Ehrenamtliche kostenlos. Nach verbindlicher Anmeldung  bitte bis spätestens 10.03.21 erhalten Sie  den Link zugeschickt.

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