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Ist unsere Satzung noch zeitgemäß ?
Oktober 29, 2024 @ 18:30 - 20:00
Online-Seminar „Ist unsere Satzung noch zeitgemäß?“
am Dienstag, dem 29.10. und Mittwoch 30.10.24 jeweils um 18.30 Uhr
Um den Verein im Vereinsregister eintragen zu können, muss die Satzung zwingend einige Punkte enthalten (§ 57 BGB): dies sind
Zweck, Name, Sitz des Vereins und der Hinweis, dass der Verein eingetragen werden soll.
In der Vereinssatzung muss der Vereinszweck stehen. Wenn der Verein gemeinnützig ist und seinen Vereinszweck nicht mehr verfolgen kann, verliert er seine Gemeinnützigkeit. Auch der nicht eingetragene Verein braucht jedoch eine Satzung.
Ergänzend sollte die Vereinssatzung Bestimmungen enthalten über
• die Bildung des Vereinsvorstands
• Mitgliedsbeiträge
• Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
• Bildung des Vorstands und Vertretung gem. § 26 BGB
• die Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
• die Form und Frist der Einberufung
• die Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
• die Vergütung des Vorstands.
Satzungen sollten von Zeit zu Zeit überarbeitet und an aktuelle rechtliche Regelungen angepasst werden.
Dieses und mehr erfahren Sie im Online-Seminar mit der Referentin Sandra Oechler-Steuerberaterin.
Die Veranstaltung ist für ehrenamtlich Tätige kostenfrei. Anmeldeschluss ist Freitag 25.10. Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie vor Beginn den nötigen Einwahllink per Mail zugeschickt.
Anmeldungen bitte per Mail: fwz@fwz-badnauheim.de oder per Telefon 06032/920359.