Der Vorstand im Paragrafendschungel

Vorstand im §§dschungel _ Bad Nauheim 30-08-2017


Stolperstellen in gemeinnützigen Organisationen
Immer hat der rechtliche Rahmen, in dem das freiwillige Engagement stattfindet, entscheidenden Einfluss auf Fragen der Haftung und des Versicherungsschutzes oder auch auf die Möglichkeit, steuerrechtliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
„Innenleben“ und Umfeld von gemeinnützigen Organisationen halten viele Stolperstellen und Ärgernisse bereit. Das heißt aber nicht, dass Sie alle Gesetze und Richtlinien inhaltlich kennen müssen. Wichtiger ist es, dass Sie die „üblichen Verdächtigen“ frühzeitig erkennen und dann entsprechend handeln – ggf. auch unter Einbeziehung von Fachleuten.

Das „klassische“ Vereinsrecht befasst sich insbesondere mit der Gründung von (gemeinnützigen) Vereinen und den hierbei sowie im weiteren Vereinsleben aufgeworfenen Organisationsfragen (z. B. Gestaltung der Satzung), geht aber darüber noch weit hinaus.Und oft geht es um ganz alltägliche und praktische Fragen:
Darf ein Mitglied die Mitgliederliste oder Buchungsunterlagen des Vereins einsehen?
Was ist bei der Einladung für die Mitgliederversammlung zu beachten?
Welche Fallstricke lauern bei Vorstandswahlen?
Wer haftet für einen Unfall auf dem Vereinsfest?
Wie unterscheidet sich eine Spende von der Geldleistung eines Sponsors?
Wann gefährdet wirtschaftliche Betätigung die Gemeinnützigkeit?
Haftet der „Auftraggeber“, wenn freiwillige Helfer bei ihrer Tätigkeit verunglücken?
Wie liegt der Fall, wenn Freiwillige umgekehrt einen Schaden verursachen?

Referent ist RA Dr. Frank Weller