23.9. ONLINE Seminar: Ist unsere Satzung noch zeitgemäß

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Mittwoch, 23.09.2020 um 18.30 Uhr per Video

Ist unsere Satzung noch zeitgemäß?

Referentin: Sandra Oechler, Steuerberaterin

Um den Verein im Vereinsregister eintragen zu können, muss die Satzung zwingend einige Punkte enthalten (§ 57 BGB

  • Zweck des Vereins
  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Hinweis, dass der Verein eingetragen werden soll
    Vereinszweck / Gemeinnützigkeit

In der Vereinssatzung muss der Vereinszweck stehen. Wenn der Verein gemeinnützig ist und seinen Vereinszweck nicht mehr verfolgen kann, verliert er seine Gemeinnützigkeit. Auch der nicht eingetragene Verein braucht jedoch eine Satzung.

Ergänzend sollte die Vereinssatzung Bestimmungen enthalten über

  • die Bildung des Vereinsvorstands
  • Mitgliedsbeiträge
  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
  • Bildung des Vorstands und Vertretung gem. § 26 BGB
  • die Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
  • die Form und Frist der Einberufung
  • die Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • die Vergütung des Vorstands

Das Seminar ist kostenfrei. Nach ihrer verbindlichen Anmeldung bekommen Sie einen Link, mit Sie sich in das Seminar einloggen können.

Voraussetzungen: Empfohlen wird eine Teilnahme über PC/ Laptop mit Webcam und Mikrofon. Eine halbe Stunde vor Beginn des jeweiligen Moduls haben Sie die Möglichkeit, einen Technik-Check durchzuführen. Es besteht zudem die Möglichkeit, auch via Smart-Phone teilzunehmen.

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